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Neue Gebührenordnung ab 1. November 2025
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die musikalische Bildung unserer Kinder und Jugendlichen liegt uns sehr am Herzen. Wir freuen uns, dass Sie uns schon so lange Ihr Vertrauen schenken und damit die wertvolle Arbeit unserer Lehrkräfte unterstützen.
Um auch künftig qualitätsvollen Musikunterricht anbieten zu können, ist eine Anpassung der Unterrichtsgebühren erforderlich. Wir möchten Sie hiermit vorab informieren, vorbehaltlich des Beschlusses des Gemeinderats der Stadt Neuenbürg, der in seiner Sitzung am 28. Oktober 2025 über die neue Gebührenordnung entscheiden wird. Diese soll zum 1. November 2025 in Kraft treten.
In Abstimmung mit den Trägergemeinden Straubenhardt, Birkenfeld und Engelsbrand wurde die neue Gebührenordnung sorgfältig kalkuliert, sodass die Gebührenerhöhung moderat ausfällt und die tatsächlichen Unterrichtskosten besser abgedeckt werden. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren künftig jeweils zum 1. November eines Jahres um 2 % anzupassen. Auf diese Weise lassen sich größere Preissprünge vermeiden und die Entwicklung bleibt für alle Beteiligten besser planbar.
Wir sind uns bewusst, dass jede Gebührenerhöhung eine zusätzliche Belastung darstellt, und danken Ihnen sehr herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Nur durch Ihr Engagement und Ihre Treue kann unsere Jugendmusikschule ein lebendiger Ort des Lernens, Musizierens und Miteinanders bleiben.
Die neue Gebührenordnung ist diesem Schreiben beigefügt und kann außerdem auf der Homepage der Jugendmusikschule Neuenbürg eingesehen werden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

